Um die gegenseitige Abstimmung möglichst optimal zu gestalten, bieten wir die Möglichkeit, zur Probe zu wohnen. Anschliessend schliessen wir einen Wohnvertrag ab. Dieser sieht eine Probezeit vor. Während dieser Zeit können beide Seiten ohne Einhaltung der sonst üblichen Kündigungsfrist vom Vertrag zurücktreten. Wir verpflichten uns für den Fall des Rücktritts seitens futhura, die Gründe bekannt zu geben.
Bei Bedarf schliessen wir in Ergänzung zum Wohnvertrag eine Vereinbarung über die zukünftige Zusammenarbeit der Betreuungspersonen mit der Bewohnerin resp. dem Bewohner an. In dieser Vereinbarung werden die Erwartungen über die Zusammenarbeit von beiden Seiten zusammengefasst. Weitere Aufnahme- oder Ausschlusskriterien bestehen keine.
Sie wollen persönlich mehr über unsere Formen der Zusammenarbeit erfahren?